Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Wenn Sie oder Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigen, sollten Sie sich von Ihrem Arzt (insbesondere Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Allgemeinmediziner oder Zahnarzt/Kieferorthopäde) eine Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ausstellen lassen. Anschließend sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten müssen einen Eigenanteil von 10 % der Therapiekosten entrichten.
Befreiungen von der Zuzahlung können bei der Krankenkasse beantragt werden.
Falls Sie einen Termin wünschen oder weitere Fragen haben, rufen Sie einfach an oder melden sich über das Kontaktformular per E-Mail an.
Sie können auch jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück